Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siemund GmbH
1. Geltungsbereich
1.1.
Für alle Verträge der Siemund GmbH mit Unternehmern zum Verkauf von Waren und Leistungen gelten ausschließlich und in nachfolgender Reihenfolge
a) die jeweilige Einzelbestellung oder der jeweilige Auftrag inklusive aller Anlagen wie Leistungs- und Vergütungsverzeichnis oder technische Bestimmungen;
b) diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt);
c) das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Hiervon ausgenommen sind Verträge der Siemund GmbH mit öffentlichen Auftraggebern.
1.2.
Soweit der Auftraggeber (nachfolgend AG) eigene Geschäftsbedingungen hat, haben diese keine Gültig-keit. Die Durchführung von Lieferungen oder Leistungen und die Bezugnahme des AG auf seine AGB führen nicht zu deren Geltung, auch wenn die Siemund GmbH den Vertragsbedingungen des AG nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3.
Vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AG. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass die Siemund GmbH oder der betreffende Vertragspartner ausdrücklich Bezug darauf nehmen.
1.4.
Individualvereinbarung mit dem AG haben Vorrang vor diesen AGB, es sei denn die Gültigkeit dieser AGB oder Teile davon sind in der Vertragsurkunde mit dem AG ausdrücklich einbezogen.
2. Vertragsschluss und zusätzliche Leistungen
2.1.
Für Bestellungen des AG ist ausschließlich die Textform erforderlich. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung der Siemund GmbH in Textform. Mündliche Bestellungen führen zu keinen Leistungs- oder anderweitigen Verpflichtungen.
2.2.
Leistungen, die nicht in dem Vertrag oder in dem Auftrag des AG aufgeführt sind, werden grundsätzlich gesondert angeboten und zusätzlich vergütet ausgeführt. Änderungen und/oder Erweiterungen des Lie-fer- bzw. Leistungsumfanges, die sich bei der Ausführung als erforderlich erweisen, werden seitens der Siemund GmbH dem AG mitgeteilt. Änderungen und/oder Erweiterungen des Liefer- und Leistungsum-fanges bedürfen im Übrigen der (vorherigen) Zustimmung der Siemund GmbH in Textform. Auftragsän-derungen und Auftragserweiterungen werden ausschließlich über den jeweils berechtigten Mitarbeiter der Siemund GmbH, nicht über das eingesetzte Personal angenommen.
3. Art und Umfang der Leistung
3.1.
Die Siemund GmbH verpflichtet sich, die im Rahmen des mit dem AG geschlossenen Vertrages zu er-bringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.
3.2.
Erforderliche Arbeitskräfte stellt die Siemund GmbH, einschließlich der Bereitstellung von Arbeitskräften durch Partnerunternehmen oder Nachtunternehmer. Alle im jeweiligen Objekt des AG tätigen Arbeits-kräfte sind im Besitz gültiger Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitserlaubnisse und die sonstigen Melde- und Nachweispflichten sind erfüllt.
3.3.
Die Vergütung des von der Siemund GmbH eingesetzten Personals erfolgt mindestens nach dem jeweils geltenden Tariflohn.
3.4.
Sämtliche Regelungen von Ziffer 3 dieser AGB gelten auch für eventuell eingesetzte Arbeitskräfte von Partnerunternehmen und Nachtunternehmern.
4. Pflichten des AG
4.1.
Der AG hat die vereinbarte oder in Ausnahmefällen nach Ziffer 11.3 angepasste Vergütung zu zahlen.
4.2.
Der AG ist, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet. Sollte die Siemund GmbH zur Leistungserbrin-gung über wichtige Informationen (z.B. über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Ge-genstände) zu informieren sein, wird der AG diese Informationen unaufgefordert mit ausreichendem Vor-lauf zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Informationen, die erforderlich sind, um etwaige Schäden zu vermeiden, z.B. am Objekt oder darin enthaltenen Gegenständen oder sich dort aufhaltenden Dritten.
4.3.
Die Mitwirkungspflicht des AG umfasst auch weitere für die Leistungserbringung erforderliche Maßnah-men, wie etwa die Gewährung der Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen.
5. Auftragserfüllung, Abnahme
5.1.
Die erbrachten Leistungen gelten als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der AG nicht unver-züglich und im unmittelbaren Anschluss an die jeweilige Leistungserbringung schriftlich begründete Ein-wendungen erhebt und dabei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einreden genau be-schreibt. Dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen.
5.2.
Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der AG, unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB, der Siemund GmbH mindestens in Textform eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1.
Die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung ist vom AG ohne Abzug auf das bekannt gegebene Bankkonto der Siemund GmbH zu zahlen. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.2.
Eine Aufrechnung des AG mit Forderungen der Siemund GmbH ist nur zulässig, sofern die Gegenforde-rung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Rechnungskürzungen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel stehen dem AG nicht zu, soweit der AG nicht gemäß Ziffer 5 dieser AGB die zugrundeliegenden Einwendungen der Siemund GmbH angezeigt hat.
7. Haftung der Siemund GmbH
7.1.
Die Siemund GmbH haftet gegenüber dem AG im Rahmen der Mangelgewährleistung für mangelhafte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängel oder Schäden, welche aufgrund einer schuld-haften Verletzung der Mitwirkungspflichten des AG nach Ziffer 4 dieser AGB entstehen, haftet die Siemund GmbH nicht.
7.2.
Eine unbeschränkte Haftung der Siemund GmbH auf Schadensersatz besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.3.
Die Siemund GmbH haftet bei leichter oder einfacher Fahrlässigkeit
a) für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (bzw. der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er-möglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf = Hauptvertrags- / Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Siemund GmbH auf den Ersatz des vorhersehba-ren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
8. Haftung des AG
8.1.
Der AG haftet gegenüber der Siemund GmbH bei der Verletzung von vertraglichen und außervertragli-chen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2.
Der AG haftet gegenüber der Siemund GmbH für jeden Schaden, der aus einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten des AG nach Ziffer 4 dieser AGB entsteht. Soweit hieraus eine Haftung der Siemund GmbH gegenüber Dritten entsteht, stellt der AG die Siemund GmbH von einer solchen Haftung auf erstes Anfordern unverzüglich frei.
9. Vertragsdauer, Kündigung
9.1.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit des jeweiligen Vertrags mit der Bestäti-gung seitens der Siemund GmbH nach Ziffer 2.1 dieser AGB.
9.2.
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von den Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist wird dem AG der im Vertrag oder Auftrag angegebene Preis für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.
9.3.
Verträgen, die über eine feste Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen wurden, können von den Ver-tragsparteien jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Lauf-zeitende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht bzw. nicht formgerecht gekündigt, verlän-gert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist für die Laufzeitver-längerung beträgt drei Monate zum Laufzeitende.
9.4.
Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
9.5.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
10. Vertraulichkeit, Datenschutz
10.1.
Der AG ist verpflichtet, Stillschweigen hinsichtlich aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, von denen er im Rahmen der vertraglichen Beziehung mit der Siemund GmbH erfährt. Diese Verpflich-tung gilt auch gegenüber den Beschäftigten des AG, soweit diese nicht ermächtigt oder aufgrund ihrer Dienststellung oder ihres Beschäftigungsvertrages berechtigt sind, die entsprechenden Informationen entgegen zu nehmen.
10.2.
Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach Ziffer 10.1 dieser AGB gelten nicht, solange und soweit die betreffenden Informationen
a) nach den Bestimmungen dieses Vertrages an Dritte weitergegeben werden dürfen, oder
b) dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, allgemein be-kannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat, oder
c) dem Empfänger von einem Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder
d) vom Empfänger nachweislich unabhängig gewonnen worden sind, oder
e) gegenüber dem AG von der Siemund GmbH zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
f) aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer richterlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
10.3.
Das Personal der Siemund GmbH ist vertraglich zur Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen hinsicht-lich personenbezogener Daten des AG sowie Dritter verpflichtet. Die Siemund GmbH verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag für den AG. Daher erfolgt eine besondere Schulung hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten nur auf Verlangen und auf Kosten des AG.
11. Änderungen der AGB
11.1.
Der Siemund GmbH bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB unter Wahrung der Interessen des AG in zumutbarem Umfang zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage wegen Gesetzes-änderungen oder einem Wechsel in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich werden sollte.
11.2.
Eine Änderung dieser AGB wird dem AG unter Setzung einer angemessenen Frist für sein Einverständnis mitgeteilt. Sofern der AG mit der Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, bestehende Verträge mit der Siemund GmbH, in welche diese AGB wirksam einbezogen sind, zu kündigen. Sofern der AG sein Einverständnis nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärt oder der Änderung widerspricht, gilt die Ände-rung als vom AG angenommen.
11.3.
Die Siemund GmbH ist berechtigt, die im Rahmen eines Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine
Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Leistungserbringung erhöhen oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zu einer veränder-ten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von Mindestlöhnen oder Erhöhung der geltenden Tarife). Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Lohnkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preis-erhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Be-reichen, etwa bei den Materialkosten, erfolgt. Bei der Ausübung des billigen Ermessenswird die Siemund GmbH die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensen-kungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen wurden, sind in den Vertragsbestandteilen enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergän-zungen oder Änderungen des Vertrages – einschließlich dieser Formklausel – bedürfen der Textform.
12.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Mannheim. Die Siemund GmbH ist berechtigt, den AG auch an jedem ande-ren Gerichtsstand zu verklagen.
12.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Bestimmungen der übrigen Vertragsbestand-teile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk-samen Klausel oder fehlenden Regelung am nächsten kommt.
13. Außergerichtliche Streitbeilegung
13.1 Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse ec.europa.eu/consumers/odr.
13.2 Die Siemund GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.